Donnerstag, 16. Januar 2014

Verkehrsordnung für Hexen

Fliegen! Welch alter Wunsch des Menschen! Den Vögeln gleich in den Lüften segeln, frei sein und das Erdreich von oben betrachten, ist die ewige Sehnsucht, die von allen verspürt wird. Dazu kommt der Rausch der Geschwindigkeit; Flügel kommen nun einmal nicht so behäbig langsam vorwärts wie Beine, sind weniger an topographische Begebenheiten gebunden und gelangen schneller zum Ziel. Cherubim, Seraphim, Erzengel, ja sogar das gemeine Fussvolk der Engel sind uns weit voraus. Sie haben Flügel, in Übermass, einige sechs Stück. Dädalus wurde in der griechischen Mythologie aus Strafe auf der Insel Kreta mit seinem Sohn Ikarus festgehalten, baute sich aber Flügel, deren Federn mit Wachs befestigt waren, um zu entkommen. Der übermütige Ikarus wollte die Weisung des Vaters nicht befolgen, flog zu hoch in den Lüften, wobei die Sonne das Wachs schmelzen ließ und er ins Meer stürzte. Doch das Transportmittel „Flugzeug“ war vorausgesagt. Heute kennen wir unzählige Luftfahrtvehikel: Sputniks, Raketen, Raumfahrtzeugen, Flugzeuge, ULM (ultra-léger motorisé), Drachenflieger, Gleitschirme und Besen. Ja, Sie haben richtig gelesen: Besen. Besen sind bekanntlich das Transportmittel der Hexen. Und wie alles, was in der Luft verkehrt, müssen auch Besen der Luftfahrtverordnung unterstellt sein. Dieser Meinung ist zumindest das Zivilluftfahrtbehörde von Swaziland. Es hatte in allem Ernst eine Verordnung erlassen, Hexen dürfen nicht höher als 150 Meter fliegen, ansonsten würden sie verhaftet. (Vgl. Corriere del Ticino, 8. Juni 2013, S. 36). Eine gesalzene Busse müssten sie auch bezahlen. Somit kann mit Zustimmung der Behörden die Hexenjagd beginnen! P.S. Das Bundesamt für Aviatik überlegt sich, eine Klarstellung zu erlassen, in der den Amerikanern erklärt wird, dass Swaziland nicht mit Switzerland identisch ist.

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